1k5 hat bei mir bei der Unterkonstruktion "improvisiert", kann mir von Euch jemand sagen, ob dies belegbar fachgerecht sein kann in irgendeiner Form? Der Abstand zum Dach wurde mittels Styrodur erhöht, die Balastierung ohne Neuberechnung einfach etwas erhöht.
Hintergrund: der Vertrieb hat nur per Drone das Gründach erfasst (und dabei weder die Höhe der Attika erfasst, noch die Sicherungsöse für Dacharbeite, die nicht unter den Modulen sein darf), die zentrale Planung (?) dann ein K2 Singlerail System ohne Dachabstand vorgesehen (also nicht die Gründachvariante mit mind. 30cm Abstand.
Der externe Montagetrupp hat vor Ort versucht alles zu geben. Wegen dem Dachsicherungshaken mussten die Module direkt an die Attika gerangerückt werden, damit die Module nicht dauerhaft verschattet werden wurde wohl nach Rücksprache mit 1k5 kurzfristig die Anhebung beschlossen.
Mein Haus ist Teil einer WEG, dh ohne Nachweis einer fachgerechten Ausführung kann ein Rückbau gefordert werden. Und allein wegen der Optik steht Ärger ins Haus.
Bisher mauert 1k5, hat jemand ähnliche Erfahrungen? Sollte ich sofort eine Gutachter und Anwalt mit ins Boot nehmen?
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