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Denkmalschutz

Verfasst: So 5. Okt 2008, 17:48
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Bei denkmalgeschützten Gebäuden treten hin und wieder Konflikte mit Behörden für Denkmalschutz auf. Diese meinen das der Bau einer Solaranlage das Erscheinungsbild des denkmalgeschützten Objekts stört. Hier muss der Denkmalschutzbeauftragte davon überzeugt werden, dass eine Solaranlage heutzutage zum einen Fall auf das Raumordnungsgesetz berufen, welches beinhaltet, dass es zu den Pflichten der Bauleitplanung gehört,"die Belange des Umweltschutzes, auch durch erneuerbare Energien" zu berücksichtigen (§1 Abs.5 Satz 2 Nr.7 BauGB).