Neuerung des EEG und Einspeisevergütung 2012

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Neuerung des EEG und Einspeisevergütung 2012

Beitrag von --- » So 30. Okt 2011, 11:35

Am 30.06.2011 wurde in Zusammenhang mit weiteren Gesetzen zur Energiewende in Deutschland und dem damit in Verbindung stehendem Atomausstieg, das Erneuerbare Energien Gesetz 2012 verabschiedet, durch welches das
derzeit geltende EEG reformiert wird.

Der Ausbau von Photovoltaik hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Im Jahr 2010 wurden ca. 7400 Megawatt neue Kapazitäten in Deutschland errichtet.
Dadurch wurde bereits im Jahr 2010 die Einspeisevergütung gekürzt und die Degression deutlich verschärft. Aus diesem Grund konzentrieren sich die Änderungen im EEG 2012 auf Maßnahmen in der Netzintegration.
Änderungen:
- Der Ausbaukorridor und die Degression ("atmender Deckel") bleiben im Prinzip unverändert. Die Eigenverbrauchsregelung wird bis Ende 2013 verlängert. Allerdings werden die Anlagen die größer als 100 KW sind
von dieser Regelung in Zukunft ausgeschlossen.
- Freiflächenanlagen die in Naturschutzgebieten oder Nationalparks errichtet werden, werden zukünftig nicht mehr vergütet.
- Für eine verbesserte Netzintegration unterliegen Anlagen ab 100 kW in Zukunft dem Einspeisemanagment. Anlagen mit einer Leistung von 30 KW bis 100 KW, die seit dem Jahr 2009 gebaut worden, müssen mit
einem technischen Gerät nachgerüstet werden, welches die Einspeiseleistung ferngesteuert reduziert. Photovoltaikanlagen unter 30 kW können auch an dem vereinfachten Einspeisemanagment
teilnehmen, andernfalls wird ihre Leistung am Netzanschlusspunkt auf 70 Prozent begrenzt.

Neben der üblichen Degression sieht der für die Photovoltaik eingeführte "atmende Deckel" zum 1. Januar eines jeden Jahres eine weitere Degressionsstufe zur Jahresmitte vor. Dies gilt aber nur, wenn von einer
Überschreitung des festgelegten Ausbaukorridors auszugehen ist. Im Jahr 2011 lagen die Zubauraten aber unter den entsprechendem , in § 20 Abs. 4 EEG 2009 festgesetzten Schwellenwerten. Deshalb gibt es 2011
keine unterjährige Absenkung.

Im Grunde genommen bleibt das System der Vergütung für Fotovoltaik wie im Jahr 2011 erhalten.
- Zum 1. Januar eines jeden Jahres ist eine Absenkung von mindestens 1,5 % bis zu maximal 24% möglich. Die Degression wird für den Zeitraum von Oktober des Vorvorjahres bis September des Vorjahres bestimmt
und ist abhängig vom Zubau.
- Zum 1. Juli eines jeden Jahres ist es möglich einen Teil der Absenkung vorzuziehen. Diese Absenkung kann zwischen 0% und 15% liegen. Diese wird in Abhängigkeit des Zubaus von Oktober des Vorjahres bis
einschließlich April des laufenden Jahres berechnet.

Eine der wichtigsten Herausforderungen für den weiteren Ausbau ist die Netzintegration für die erneuerbaren Energien.

Da es heute schon eine große Zahl an Photovoltaikanlagen gibt, sind diese auch von großer Bedeutung für die Netzstabilität. Etwa 90 % der in Deutschland installierten Anlagen sind kleiner als 30 kW. Im
Gesamten sind das ca. 45% der gesamt installierten Leistung. Die meisten installierten Photovoltaik-Kleinanlagen verfügen größtenteils über keine Mess- o. Steuerungsmöglichkeiten und leisten aufgrund der
bisherigen technischen Vorgaben keinen Beitrag zur Systemstabilität. Deshalb hat die Ansteuerbarkeit von Energiegewinnungsanlagen einen hohen Stellungswert für die Sicherheit des Netzes bzw. Gesamtsystems.
Den Netzbetreibern ist es deshalb zur Zeit nicht möglich, bei schwierigeren Netzzuständen, die Solarstromeinspeisung zu steuern. Um die Netzsicherheit zu gewährleisten, ist es aber wichtig, dass der
Netzbetreiber auch in kritischen Situationen auf die Erzeugungskapazitäten zugreifen kann.

Die Einspeisevergütungen werden zum Jahreswechsel planmäßig um 9 % sinken.
Wird die installierte Leistung von 3,5 Gigawatt, der bis zum 30. September 2009 des Vorjahres installierten Anlage, überschritten, werden die Einspeisetarife um weitere 3 Prozent sinken. Jedes weitere
Gigawatt Leistung wird dann weiter in 3 Prozent Schritten gekürzt, bis zur maximalen Degression von 15%.
Liegt der Zubau aber im Bemessungszeitraum bei unter 2,5 Gigawatt, so wird eine Anpassung ab jeweils 0,5 Gigawatt um 2,5 Prozentpunkte nach unten vorgenommen.
Die eingeführte Förderanpassung zur Jahresmitte bleibt auch bestehen. In Zukunft wird sich aber der Bemessungszeitraum von drei auf sieben Monate ändern.
Als Grundlage für die zusätzliche Kürzung gilt ab jetzt der Zeitraum von Oktober bis April des laufenden Jahres.

Am 27. Oktober 2011, wurden von der Bundesnetzagentur, die neuen Einspeisevergütungen für Photovoltaikanlagen veröffentlicht. Alle Photovoltaikanlagen, die ab dem
01.Januar 2012 ans Netz gehen, erhalten demnach eine Einspeisevergütung zwischen 17,94 Cent und 24,43 Cent je Kilowattstunde Strom, die ins Netz eingespeist wird.

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