Frist verpasst - keine Einspeisevergütung?

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Johann
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Registriert: Do 24. Feb 2011, 19:50

Frist verpasst - keine Einspeisevergütung?

Beitrag von Johann » Do 24. Feb 2011, 20:01

hallo zusammen,

ich habe 2010 die Frist 28.2. verpasst und erst im Mai den Zählerstand meiner PV-Anlage gemeldet.
Jetzt wollen die SWM für 2009 überhaupt nichts zahlen.

hat das schon jemand durchgemacht?

1000 Dank für Tips!

Gruß
Johann

elhaber
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Registriert: Mi 7. Jul 2010, 10:02

Re: Frist verpasst - keine Einspeisevergütung?

Beitrag von elhaber » Fr 25. Feb 2011, 17:35

Da die Einspeisevergütung für 2009 und 2010 vom Installationsdatum der gesamten Anlage abhängt, hat sich in der Höhe nichts geändert. Somit kann der Betrag für 2009 (vermutlich vom 28.2.2009 bis 28.2.2010) und für 2010 (28.2.2010 bis 28.2.2011) berechnet werden - auch wenn erst am xx.5.2010 abgelesen wurde.
Kommen eben 2 Jahre zusammen.
Etwas hackelig, in den AGB's zur Einspeisung nachlesen unter Mitwirkungspflicht und Ausschluß.
Aber im Endeffekt wurde Leistung von Dir erbracht, die nur zu einem anderen Zeitpunkt in Summe abgerechnet wird.

Sonst wärst Du ja auch für 2010 der gebissene - Dir fehlt hier 1.3. bis xx.5.2010

ich1234567
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Registriert: Mi 30. Dez 2015, 15:04

Re: Frist verpasst - keine Einspeisevergütung?

Beitrag von ich1234567 » Mi 30. Dez 2015, 15:44

Entschuldigt, dass ich diesen uralt-Thread hochhole.

Es gibt hier ein ähnliches Problem - nur gravierender.

Es handelt sich um eine kleine Anlage mit unter 10 kWp, die wohl im ersten Halbjahr 2011 errichtet wurde und damals auch bei der Bundesnetzagentur angemeldet wurde - diese Anmeldebestätigung ist das Einzige was uns vorliegt. Es ist nicht klar, ob damals ein Einspeisevertrag mit dem Netzbetreiber abgeschlossen wurde oder ob - was damals wohl möglich gewesen sein soll - nach § 4 Abs. 1 EEG ohne Vertrag eingespeist wurde. Da uns nur Teile der Papiere vorliegen ist insgesamt alles recht verworren und nicht ganz klar, ob bzw. was dem Netzbetreiber seinerzeit und seither alles gemeldet worden ist. Es ist auch nicht klar, ob dem Netzbetreiber seither überhaupt irgendeine Einspeisung in Rechnung gestellt worden ist. Sicher ist aber, dass der Netzbetreiber bisher noch keinen Cent Einspeisevergütung bezahlt hat.

Wie sieht die rechtliche Lage aus?
Mit welchen Zahlungen kann noch gerechnet werden?
Sollte zur Vermeidung von Verjährung jetzt noch schnell vor Jahresende etwas unternommen werden?
Was ist überhaupt jetzt alles zu tun?

Dem Themenstarter wurde hier ja damals geantwortet, dass das Verpassen des Februartermins nicht mit dem kompletten Verlust der Vergütung gleichzusetzen ist. Was gilt denn da jetzt in unserem Fall?

Ich würde mich über jede sachdienliche Antwort - gerne auch als PN - freuen.

Viele Grüße

ich1234567

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