Repowering Photovoltaik

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berndwasser
Beiträge: 1
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Repowering Photovoltaik

Beitrag von berndwasser » Fr 15. Okt 2010, 11:48

Hallo zusammen,
bei uns ist folgende Frage aufgetaucht:
Ca. 7 Jahre alte Photovoltaik-Module einer Dachflächenanlage sollen durch neuere Module ersetzt werden. Die neue Anlage wird ab Inbetriebnahmezeitpunkt 01.01.2011 für 20 Jahre mit der aktuellen Dachflächenvergütung finanziert.
Die alten Module verfügen noch üner 13 Jahre "Restlaufzeit". Sie sollen auf einer Freifläche zum Einsatz kommen. Ist es möglich, die Dachflächenvergütung vom vorherigen Standort auf die Freifläche "mitzunehmen"? Welches Gesetz kommt hier zur Anwendung?

Vielen Dank für die Hilfe im Voraus!

mfg, Bernd

wolfi
Beiträge: 23
Registriert: Mi 7. Okt 2009, 15:40

Re: Repowering Photovoltaik

Beitrag von wolfi » Fr 15. Okt 2010, 17:54

Hallo Bernd,

das klingt ziemlich schwierig. Das wird wohl nicht ohne Probleme gehen. Ich würde da mal direkt bei der BAFA fragen was die meinen. Bin aber neugierig was da raus kommt. Es wäre toll wenn du davon berichten könntest.

Schöne Grüße
Wolfi

elhaber
Beiträge: 450
Registriert: Mi 7. Jul 2010, 10:02

Re: Repowering Photovoltaik

Beitrag von elhaber » Mo 18. Okt 2010, 11:57

HI Bernd,
1. die Freifläche mit den alten Modulen ist eine neue Anlage - Neue Vergütungssätze.
2. die alte Anlage mit den neuen Modulen ist ebenfalls eine neue Anlage - neue Vergütungssätze.
3. die Freifläche ist kein Bauwerk, sondern eine bauliche Anlage - reduzierter Vergütungssatz.

Anderer Ansatz:

Die alte Anlage wird mit neuen Modulen "repariert" -> Weiterbetrieb mit alten Vergütungssätzen.
Reparatur-Kosten und Ersatzmaterial (Module) kann als Aufwändung vom Gewinn der Anlage abgezogen werden und auch auf mehrere Jahre als Verlust vorgetragen werden, wenn der Gewinn der nächsten Periode nicht ausreicht.

Die "entsorgten" alten Module werden auf Freifläche "recycled" -> verringerte Gestehungskosten aus
buchhalterischen Restwerten - bessere Rentabilität durch Kosten/Einnahmen-Optimierung.

Zusammenveranlagung beider Anlagen mit Gewinn-Verlustrechnung wie oben beschrieben.
Bleibt lediglich Nachteil bei 3..


Cu
St

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