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Können zwei PV- Anlagen bei nachträglicher Versetzung der einen Anlage vom Netzbetreiber zusammengelegt werden?

Verfasst: So 2. Sep 2018, 16:40
von PVbert
Beide Anlagen mit jeweils rund 30 kWp sind Baujahr 2010 und waren fünf Jahre auf getrennten Dächern montiert.
Leider musste ich eine Anlage abmontieren, weil der Grundstückseigentümer das Gebäude, auf den die Photovoltaikanlage montiert war, abgerissen hat. Nach knapp einem Jahr konnte ich sie am Standort der anderen Anlage, auf neu hinzugebauten Gebäuden wieder installieren. Bei einer Anfrage beim Netzbetreiber im Vorfeld des Wiederaufbaus sagte man mir, vergütungstechnisch ändere sich nichts, da gäbe es Bestandsschutz. Jetzt (zwei Jahre später) habe ich aber zwei rückwirkende Abrechnungen für 2016 und 2017 bekommen, aus denen hervorgeht, daß die beiden Anlagen zusammengelegt wurden. Auf meine Nachfrage hin erklärte man mir, daß das schon richtig sei und ich zukünftig auf gut fünf Prozent der Einspeisevergütung der einen Anlage verzichten müsse. :mad:

Stimmt das wirklich? Ich bin davon ausgegangen, daß bei nachträglicher Versetzung/Zusammenlegung der Bestandsschutz greift.

Ich weiß, daß das ein spezieller, nicht alltäglicher Fall ist und es evtl. keine klare Rechtslage gibt, aber vielleicht weiß ja doch jemand was dazu.

Vielen Dank schon mal dafür! ;)