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Einspeisevergütung

Verfasst: So 5. Okt 2008, 17:47
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Das Erneuerbare- Energien- Gesetz (EEG) schreibt vor, dass die Energieversorger dazu verpflichtet sind, den eingespeisten, von privat erzeugten Solarstrom zu vergüten. Dafür wird eine Mindestvergütung für eine Dauer von 20 Jahren garantiert. Für das Jahr 2008 betragen die Vergütungssätze für freistehende Solaranlagen 35,49 Cent/kwh. Photovoltaikanlagen die auf Gebäuden installiert sind und eine Größe von bis zu 30 kw nicht überschreiten, werden mit 46,75 ct/kwh vergütet. Bei Anlagen bis 100 kw wird der Teil der die 30 kw überschreitet mit 44,48 Cent/kwh vergütet. Überschreitet die Größe der Solarstromanlage 100 kw, so wird der Teil der darüber liegt mit 43,99 ct/kwh vergütet. Für die Fassadenmontage gibt es zusätzlich noch eine Vergütung von 5 Cent/kwh für die jeweilige Größe der Photovoltaikanlage.