Erneuerbare Energien Gesetz

Solarenergie und Photovoltaik von A bis Z
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Erneuerbare Energien Gesetz

Beitrag von --- » So 5. Okt 2008, 17:45

Der Sinn dieses Gesetzes ist es, im Interesse des Klima,-Natur-und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und die Weiterentwicklung von neuen Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern. Erneuerbare Energien sind zum Beispiel: Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie und Energie aus Biomasse. Das Erneuerbare Energien Gesetz regelt die Abnahme, Übertragung und Vergütung des erzeugten Stroms durch die Netzbetreiber. Des weiteren regelt es den bundesweiten Ausgleich des abgenommenen und vergüteten Stroms.
Das Erneuerbare- Energien- Gesetz (EEG) schreibt vor, dass die Energieversorger dazu verpflichtet sind, den eingespeisten, von privat erzeugten Solarstrom zu vergüten. Dafür wird eine Mindestvergütung für eine Dauer von 20 Jahren garantiert. Für das Jahr 2008 betragen die Vergütungssätze für freistehende Solaranlagen 35,49 ct/kwh. Photovoltaikanlagen die auf Gebäuden installiert sind und eine Größe von bis zu 30 kw nicht überschreiten, werden mit 46,75 ct/kwh vergütet. Bei Anlagen bis 100 kw wird der Teil der die 30 kw überschreitet mit 44,48 ct/kwh vergütet. Überschreitet die Größe der Solarstromanlage 100 kw, so wird der Teil der darüber liegt mit 43,99 ct/kwh vergütet. Für die Fassadenmontage gibt es zusätzlich noch eine Vergütung von 5 cent/kwh für die jeweilige Größe der Photovoltaikanlage.

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