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Solarforum Einspeisevergütung 2009Das Erneuerbare Energiengesetz (EEG) regelt den bundesweiten Ausgleich des abgenommenen und vergüteten Stroms. Desweiteren regelt es die Abnahme, Übertragung und Vergütung des erzeugten Stroms durch die Netzbetreiber. Es verpflichtet die Energieversorger den von privat erzeugten Solarstrom einzuspeisen und zu einen festgelegten Preis zu vergüten. Dieser festgelegte Vergütungssatz ist gesetzlich für 20 Jahre garantiert. Dieses Gesetz fördert im Interesse des Klima,- Natur-und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung und die Weiterentwicklung von neuen Technologien zur Gewinnung von Strom aus erneuerbaren Energien. Seit dem Jahr 2000 wird die Stromproduktion aus regenerativen Energiequellen durch das Erneuerbare Energien Gesetz gestützt und gefördert. Das Ziel des Erneuerbaren Energien Gesetzes ist es, bis zum Jahr 2020 den Anteil der Stromproduktion aus regenerativen Energien um mindestens 30% zu erhöhen. Das Gesetz wurde im Sommer 2008 überarbeitet. Geplant war ursprünglich die Einspeisevergütungen von Solarstrom um 30 % abzusenken. Jedoch wird sie für die nächsten 2 Jahre nur um 8 % bei kleineren Anlagen gesenkt und bei großen Anlagen mit einer Größe von über 1000 kW sogar um 25 %. Ab dem 01.01 2009 treten folgende Neuerungen in Kraft Anlagen unter 30kW werden ab dem 01.01.2009 nur noch mit 43,01 Cent pro Kilowattstunde vergütet. Bei Anlagen mit einer Größe von 30 kW bis 100 kW werden die Preise von 44,48 Cent auf 40,91 Cent gesenkt. Anlagen mit einer Größe von 100 bis 1000kW werden ab Januar mit 39,58 Cent pro Kilowattstunde vergütet. Anlagen die eine Größe von 1000 kW überschreiten werden künftig mit 33,00 Cent vergütet. Die Vergütung von Freiflächenanlagen wird von 35,49 Cent auf 31,94 Cent gesenkt. In den kommenden Jahren werden die Einspeisevergütungen weiter gesenkt. Die nachfolgende Tabelle beinhaltet die Vergütungssätze der kommenden Jahre. <30 kW 30 kW - 100kW 100kW 1000 kW >1000 kW 2008: 46,75 44,48 43,99 43,99 35,49 2009: 43,01 40,91 39,58 33,00 31,94 2010: 39,57 37,64 35,62 29,70 28,75 2011: 36,01 34,25 32,42 27,03 26,16 Auch der 5 Cent Bonus bei der Fassadenmontage fällt ab Januar 2009 weg. Der Solarstrom der selber genutzt und nicht in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird, wird ab 2009 ebenfalls vergütet. Er ist gegenüber der normalen Netzeinspeisung geringer und beträgt für das Jahr 2009 25,01 Cent pro Kilowattstunde bei einer Anlage bis zu 30 kW. Ab 2009 ist jeder Anlagenbetreiber der eine neue Anlage ans Netz anschliesst dazu verpflichtet, den Standort und die Leistung der Anlage bei der Bundesnetzagentur zu melden und in ein "Anlagenregister" eintragen zu lassen. Dies gilt aber nicht für Anlagen die den Strom für den eigenen Haushalt produzieren. |